Der Weg in eine psychotherapeutische Behandlung
In bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden wird Ihr Anliegen ausführlich besprochen und geklärt, ob eine ambulante Psychotherapie die passende Behandlung ist, oder ob andere Behandlungs- oder Beratungsmöglichkeiten besser geeignet sind. Wenn sich beide Seiten eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können, schließen sich daran bis zu vier probatorische Sitzungen an, in denen gemeinsam festgestellt wird, ob eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Innerhalb der Probatorik kann dann ein Antrag auf Kostenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger gestellt werden. Bei Vorliegen einer Behandlungsindikation übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Therapie. Bei privaten Krankenversicherungen hängt es vom gewählten Tarif ab, für welche Dauer und in welcher Höhe die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen werden.

Wichtige Informationen vor Aufnahme einer Psychotherapie
elektronische Patientenakte (ePA)
Ab 2025 erfolgt die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (kurz ePA). Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine ePA anzulegen, sofern die Versicherten bei ihren Krankenkassen nicht Widerspruch einlegen. In der ePA werden Informationen rund um Ihre Gesundheit dauerhaft digital gespeichert. Der Austausch medizinischer Dokumente zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Ihnen soll damit erleichtert werden. In der ePA würden auch die psychotherapeutischen Sitzungstermine und Diagnosen erscheinen, die dann von Behandlungseinrichtungen oder Apotheken eingesehen werden können, in welcher Ihre elektronische Gesundheitskarte eingelesen wird. Trotz hoher Sicherheitsstandards könnte es zu Datenlecks kommen. Der Offenlegung Ihrer Daten aus der Psychotherapie in der ePA können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder gegebenenfalls auch selbständig über die ePA App auf Ihrem elektronsichen Endgerät widersprechen.
Versicherungen/Verbeamtungen
Bitte beachten Sie, dass einige Versicherungen, zum Beispiel private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, vor Abschluss eines Versicherungsvertrages Gesundheitsfragen stellen, dabei sind auch jegliche psychotherapeutische Behandlungsanlässe anzugeben. Unter Umständen kann dies zu einem Leistungsausschluss oder zu einer Höherstufung von Versicherungsbeiträgen führen. Auch bei Verbeamtungen werden Gesundheitsfragen gestellt und es kann eine Verbeamtung erschwert sein, wenn eine psychotherapeutische Behandlung stattfindet oder in der Vorgeschichte stattgefunden hat.